Homosexualität kein Adoptionshindernis
01.02.2008 - 23:22 Uhr
Auch Lesben und Schwule dürfen adoptieren. Die Verweigerung der
Adoption einzig aufgrund der sexuellen Orientierung ist ein Verstoss gegen das
Diskriminierungsverbot. Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
in Strassburg am 22. Januar entschieden. Die Klägerin, eine offen lesbische
Kindergärtnerin, hatte 1998 die Adoption eines Kindes beantragt. Die zuständigen
Behörden lehnten ab, weil das Kind dann keine väterliche Bezugsperson hätte. Der
Conseil d'Etat, das höchste Verwaltungsgericht des Landes, schützte später den
Entscheid. Die Adoption sei nicht wegen der sexuellen Orientierung der Frau,
sondern im Interesse des Kindes abgelehnt worden.
Der Gerichtshof für Menschenrechte verweist nun darauf dass
Frankreich – wie die Schweiz – auch Ledigen das Recht auf Adoption zuspreche.
Der Hinweis der Behörde auf das Fehlen einer «väterlichen Bezugsperson» sei
folglich willkürlich und habe nur als Vorwand gedient, befand der Gerichtshof.
Er verurteilte Frankreich auf die Zahlung von 10'000 Franken Schmerzensgeld.
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