Ab dem 1. Mai können Lesben in Schweden heiraten
24.02.2009 - 12:55 Uhr
Zur besten Jahreszeit für romantische Hochzeiten, im Mai, wird die Ehe in Schweden zwischen zwei Frauen ebenso möglich sein wie zwischen Mann und Frau oder Mann und Mann. Ein neues Gesetz, lange von der Opposition gefordert, wird endlich beschlossen.
Am 17. Februar hat der Innenausschuss des schwedischen Reichstags seinen Vorschlag für ein geschlechtsneutrales Eherecht vorgelegt. Mit einer Enthaltung und sechzehn Jastimmen ist nun klar, dass Schweden vom 1. Mai an in die Fußstapfen seines Nachbarlandes Norwegen und weniger anderer progressiver Staaten treten wird.
Für diejenigen, die bereits nach dem bestehenden Recht Lebenspartnerschaften eingegangen sind, wird es beide Möglichkeiten geben: sie können wählen, ob die Lebenspartnerschaft bestehen bleibt oder ob sie in eine Ehe übergehen soll. Da das schwedische Lebenspartnerschaftsrecht bereits jetzt materiell der Ehe angeglichen ist, handelt es sich hierbei um eine eher formale Frage. Ab dem 1. Mai 2009 wird die Lebenspartnerschaft als Option nicht mehr möglich sein, ab dann gilt geschlechtsneutral das neue schwedische Eherecht.
Zwei Personen desselben Geschlechts können künftig heiraten, unabhängig davon, ob sie die schwedische Staatsbürgerschaft besitzen. Der Innenausschuss hat auch geregelt, wie die internationale Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Ehen erfolgen soll. Dies wird insbesondere im Nachbarland Norwegen geschlossene Ehen betreffen, gilt jedoch auch für andere EU-Länder sowie international.
Unterschiedliche Rechte für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Paare bleiben in Bezug auf die Elternschaft bestehen. Wenn in einer heterosexuellen Partnerschaft ein Kind geboren wird, gilt der Mann automatisch als Vater. In einer lesbischen Beziehung wird hingegen die Partnerin nicht automatisch zweite Mutter. Bei Kindern, die durch Insemination gezeugt werden wird die Co-Mutter jedoch als Mutter betrachtet. Quelle: LOS
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