Klage gegen die Junge SVP Wallis: Weiterzug ans Bundesgericht
08.05.2010 - 18:36 Uhr
Die Klägerschaft, vertreten durch Pink Cross und LOS, akzeptiert den Entscheid
des Walliser Kantonsgerichts nicht und rekurriert beim Bundesgericht. Die
Führung der Jungpartei hatte seit dem 17. Mai 2009 wiederholt homophobe
Schmähschriften publiziert.
In seiner Entscheidung vom 29. März 2010
bestätigt das Walliser Kantonsgericht das Nichteintreten auf die Strafanzeigen.
Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer haben heute eine Beschwerde in
Strafsachen beim Bundesgericht eingericht, in welcher sie zwölf Verletzungen von
Bundes- und internationalem Recht rügen. Sie stützen sich auf die Artikel 3 bis
8, 30 bis 33, 97 und 98, 173 ff. und 261bis StGB, den Artikel 8 Absatz 2 BV und
Artikel 14 EMRK, welche jede Form der Diskriminierung verbietet, die Artikel 7
BV und Artikel 8 Absatz 1 EMRK, welche das Recht auf Achtung des Privatlebens
und der Menschenwürde garantieren, Artikel 29 BV, welcher den Anspruch auf
gleiche und gerechte Behandlung und ein rasches Verfahren sicherstellt, sowie
die Artikel 29a BV und 13 EMRK, da den Beschwerdeführerinnen und
Beschwerdeführer durch die Verweigerung der Strafanzeige die Rechtsweggarantie
nicht gewährt wird.
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